Berlin, 25.11.2021 – Am gestrigen Mittwoch haben die Parteien SPD, DIE GRÜNEN und FDP ihren ausgearbeiteten Koalitionsvertrag vorgelegt. Zwar sind darin Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien festgehalten, die Klimaziele werden aber nicht weiter verschärft. Es bleibt also bei den Reduktionspfaden aus dem Klimaschutzgesetz der Großen Koalition, das unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr nachgebessert worden war.
Im Koalitionspapier wird die 65-prozentige CO₂-Reduktion bis 2030 und die angestrebte vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 festgeschrieben und gleichzeitig am 1,5-Grad-Ziel festgehalten. Um diese Ziele zu erreichen, wollen die Koalitionsparteien daher den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und benennen dabei klare und ambitionierte Ausbauziele. So sollen Solar- und Windenergie bis zum Jahr 2030 bereits 80 Prozent des Stroms liefern. Diese Zielmarke lag bislang bei 65 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der derzeitige Ausbau liegt bei etwa 45 Prozent – folglich muss es mehr als doppelt so viel erneuerbaren Strom geben wie heute. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Vervierfachung der Ziele für Solaranlagen und Windkraftanlagen auf See bis 2030 bekannt geben. Auf ein konkretes Ausbauziel für Windenergie an Land verzichten die Parteien, für Windkraftanlagen soll zwei Prozent der Landesfläche reserviert werden.
Was bleibt sind Fragen zum beschleunigten Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen und durch welche konkreten Maßnahmen die benannten Ziele erreicht werden sollen. Gerade beim Klimaschutz und der Energiewende wird zwischen den Koalitionsparteien in den kommenden Jahren noch viel ausgehandelt werden müssen, was zu konfliktreichen Auseinandersetzungen führen könnte.
Für die Schaffung von Akzeptanz für erneuerbare Energien sieht der Koalitionsvertrag explizit vor, die Bürgerenergie „als wichtiges Element für mehr Akzeptanz“ zu stärken. Zwar werden konkrete Maßnahmen, wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie genannt, vieles bleibt jedoch vage. Für den Anlegerschutz hingegen sind keine wesentlich verbesserten Rahmenbedingungen zu erwarten. Dies hatte sich bereits vor der Wahl bei der Abfrage der AWE-Wahlprüfsteine so abgezeichnet. Der AWE wird sich daher auch in Zukunft für eine Stärkung des Anlegerschutzes und eine Novellierung des Gesellschaftsrechts einsetzen und auf eine neue Rechtsprechung hinwirken.
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