Informationen zur Vererbung von Gesellschaftsanteilen an einer Publikumsgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Sie haben Geschäftsanteile an einem Wind- oder Solarpark geerbt, der als Publikumsgesellschaft (GmbH & Co. KG) aufgelegt ist? Hier finden Sie wichtige Informationen zur Vererbung bzw. Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Publikumsgesellschaft sowie zum wirtschaftlichen Nutzen Ihres Erbes.
Vererbung von Gesellschaftsanteilen bei einer Kommanditgesellschaft
Im Gegensatz zu anderen Personengesellschaften wie der GbR oder OHG sind die Gesellschaftsanteile eines Kommanditisten im Todesfall vollständig vererblich (§ 177 HGB). Das bedeutet, dass Sie die Geschäftsanteile an einem Wind- oder Solarpark nun vollständig besitzen und darüber verfügen können. Bei einer Erbengemeinschaft führt dies zur Aufspaltung des Gesellschaftsanteils auf die Anzahl der Erben. Wenn einer der Erben bereits Gesellschafter ist, vereinigen sich die ursprüngliche und die vererbte Beteiligung zu einem Gesellschaftsanteil (§§ 173, 176 HGB).
Übertragung von Gesellschaftsanteilen vor dem Erbfall
Auch vor dem Erbfall können die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Kommanditgesellschaft an Familienmitglieder vollzogen werden. Dadurch bietet sich für den alten Besitzer die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten alle relevanten Änderungen nach seinen Wünschen vorzunehmen. Durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an Enkel beispielsweise können Ersparnisse bei der zu entrichtenden Einkommensteuer erzielt werden.
Die Rolle der Publikumsgesellschaft
Als Publikumsgesellschaft dient der Windpark zur Kapitalsammlung, bei der eine unbestimmte Vielzahl von rein wirtschaftlich beteiligten Gesellschaftern aufgenommen wird. Die Gesellschafter sind in der Regel Kommanditisten, die Kontrollrechte über die Gesellschaft ausüben. Die Initiatoren oder Gründungsgesellschafter behalten stets die Herrschaft, also die Geschäftsführung, über die Gesellschaft.
Wirtschaftliche Vorteile der Geschäftsanteile
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Publikumsgesellschaft zur Nutzung steuerlicher (Sonder-)Abschreibungen eingesetzt wird. Daher ist es wirtschaftlich sinnvoll, Ihre Geschäftsanteile zu behalten und sich um sie zu kümmern, anstatt sie vorschnell zu verkaufen.
Als Gesellschafter haben Sie die Möglichkeit, an den Entscheidungen und Entwicklungen der Publikumsgesellschaft teilzuhaben und somit Einfluss auf die Geschäftsentwicklung zu nehmen. Zudem können Sie von den Gewinnen der Gesellschaft profitieren, die in der Regel als Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Ratschläge und Unterstützung bei Entscheidungen
Es ist daher ratsam, Ihre Geschäftsanteile sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine Beratung von einem Fachanwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine Entscheidung zum Verkauf treffen. Durch eine langfristige Anlagestrategie und eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft können Sie langfristig von Ihrem Erbe profitieren.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, Ihre Entscheidungen bezüglich Ihrer Geschäftsanteile an dem Wind- oder Solarpark als Publikumsgesellschaft zu treffen. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt, bitte beachten Sie, dass dieser Text keine Rechtsberatung ist und der AWE diese auch nicht anbieten darf. Als Anlegerschutzverein machen wir uns stark für die Rechte von Anlegern und unterstützen Sie mit Hilfe zur Selbsthilfe.
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