Wind-Bürgerenergie in Deutschland - Totes Pferd oder Phoenix aus der Asche?

By in
329
Wind-Bürgerenergie in Deutschland - Totes Pferd oder Phoenix aus der Asche?

Die Windenergie in Deutschland nimmt wieder Fahrt auf. Nach einer langen Durststrecke werden mehr Genehmigungen erteilt und Bürgerenergie-Initiativen sollen den Ausbau weiter vorantreiben. Doch wie steht es wirklich um die Wind-Bürgerenergie in Deutschland?

Laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur haben die zuständigen Behörden in Deutschland in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 eine Menge an neuen Windenergieleistungen genehmigt: 6.300 Megawatt. Dies ist ein neuer Rekord und ein wichtiger Indikator für den zukünftigen Ausbau der Windenergie in Deutschland. Wie solarserver.de berichtet, geht der Bundesverband Windenergie auf Basis dieser Zahlen davon aus, dass im Jahr 2024 ein außergewöhnlich starker Zuwachs an Windenergie zu erwarten ist. Ein wesentlicher Faktor hierfür sollen Initiativen für mehr Bürgerenergie sein.

Das Ende eines langen Tales der Tränen?

Die Windbranche in Deutschland durchläuft seit fünf Jahren eine schwierige Phase, die ihren Tiefpunkt im Jahr 2019 erreicht hat. Damals wurden lediglich 1.000 Megawatt an Land neu installiert. Ein Hauptproblem waren lange Genehmigungsverfahren und Verzögerungen durch umfangreiche Gerichtsprozesse. Um den Weg für dringend benötigte Windprojekte auf kommunaler Ebene zu ebnen, versuchen Bundesregierung, Bundesländer sowie der europäische Gesetzgeber, den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.

Ein Hebel für mehr Windenergie: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der neue § 2 des EEG, der seit etwa einem Jahr in Kraft ist. Dieser besagt, dass der Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein “überragendes öffentliches Interesse” darstellt. Genehmigungsbehörden müssen sich bei der Abwägung öffentlicher Schutzgüter an diesem vorrangigen Belang orientieren. Auch die Europäische Union hat eine Notfallverordnung erlassen, die den Genehmigungsprozess von Erneuerbaren-Energien-Anlagen beschleunigt, indem sie die Bearbeitungszeiten für Anträge auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf einen Monat und für Repowering-Projekte auf maximal sechs Monate verkürzt.

Bürgerenergiegesetz NRW: Chancen für Kommunen und Bürger?

In Nordrhein-Westfalen wurde kurz vor Weihnachten 2023 das “Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen” verabschiedet. Dieses Gesetz bietet Kommunen und Windenergieprojektierern viele Freiheiten für passende Beteiligungsformate und damit für Bürgerenergie. Es ist jedoch auch klar geregelt, dass es für neue Windkraftanlagen keine Schlupflöcher mehr geben soll, durch die sich unwillige Betreiber und Projektierer der Beteiligung entziehen können.

Das Gesetz sieht vor, dass Windprojektierer mit den Gemeinden ein Angebot für eine Beteiligung aushandeln müssen. Dies kann eine direkte Beteiligung an der Betreibergesellschaft, der Kauf von Anlagen durch die Gemeinden oder örtliche Bürgerenergiegenossenschaften oder finanzielle Beteiligungen. Letztere umfassen jedoch meist ausschließlich Nachrangdarlehen oder andere nachrangige Anlageprodukte. Interessierte Bürger sollen hier besonders vorsichtig sein, da diese Produkte für Anleger nur geringen Kontrollmöglichkeiten bieten und schlimmstenfalls das gesamte investierte Kapital verloren werden kann.

Daneben sind vergünstigte Stromtarife für Bürger und Unternehmen in den betroffenen Kommunen eine Möglichkeit, die Bürgerenergie voranzutreiben.

Fazit: Wind-Bürgerenergie in Deutschland – Totes Pferd oder Phoenix aus der Asche?

Die Antwort ist: keins von beiden und am ehesten wohl ein toter Phoenix. Wie das Fabelwesen kann sich aber auch die Bürgerenergie im Windbereich wieder erheben und neu aufblühen. Die Beteiligung der Bürger am Ausbau der Windenergie ist unerlässlich für die Wiederbelebung der Windenergiebranche in Deutschland. Hier müssen jedoch die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Die aktuellen Gesetzesnovellen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch lassen sie den beteiligten Bürger mit enormen Risiken, bei gleichzeitig gering Kontrollmöglichkeiten, zurück.

So sind Nachrangdarlehen gewiss nicht das ideale Investitionsmittel für Bürgerbeteiligungen an Windenergieprojekten. Diese Darlehen sind mit einem sehr hohen Risiko verbunden, da sie im Falle einer Insolvenz des Unternehmens (Projektierter oder Betreiber) erst nach den Forderungen anderer Gläubiger bedient werden. Damit ergibt sich die Gefahr eines Totalverlustes. Für Bürger, die in erneuerbare Energien investieren möchten, sind andere Formen der Beteiligung eine bessere Wahl. Hier bieten Kommanditbeteiligungen oder Genossenschaftsanteile ein höheres Maß an Sicherheit, Transparenz und insbesondere Kontrollmöglichkeiten.