Berlin, 24.06.2021 – Kurz vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode hat sich die große Koalition auf ein angepasstes Klimaschutzpaket verständigt. Dieses wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht (BverfG) das Gesetz in seiner alten Fassung für teilweise verfassungswidrig erklärte (wir berichteten). Die novellierte Fassung beinhaltete ein erstes Maßnahmenpaket, welches Deutschland bis 2045 zur Klimaneutralität verhelfen soll. Doch bleibt es an der nächsten Regierungskoalition weitere und wesentliche Weichenstellung vorzunehmen.
Das umfangreiche Gesetzes- und Verordnungspaket beinhaltet Maßnahmen der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik. Im Bereich Erneuerbare Energien haben sich die Koalitionsfraktionen u.a. auf Verbesserungen beim Repowering von Windkraftanlagen geeinigt. Keine Übereinkünfte gab es bei den strittigen Themen der Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern sowie einer Solarpflicht bei Neubauten. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag (24. Juni 2021) über das Paket abstimmen.
In den kommenden Jahren endet die EEG-Förderung für Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 16 GW. Mit den angepassten Regeln zum Repowering können nun neue Windräder auf diesen Flächen gebaut werden. Im Genehmigungsverfahren soll dabei maßgeblich werden, ob durch neue Anlagen zusätzliche Belastungen entstehen. Dies sei bislang durch bereits bestehende Windenergieanlagen nicht berücksichtigt worden, was zu einer unnötigen Verhinderung vieler Projekte führte.
Entscheidend sei, dass diese neuen Regelungen nun zeitnah in Kraft treten können und neben Flächen für das Repowering, dringend auch neue Flächen für Windkraftanalgen zur Verfügung gestellt werden, so der AWE-Vereinsvorstand Dr. Christian Herz. „Für den Erfolg der Energiewende ist es dabei von fundamentaler Bedeutung die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien anzuheben. Ich habe Zweifel, dass die vorgelegten Beschlüsse dem entsprechen, was das BVerfG in seiner Entscheidung im Kern verlangt hat.“, konstatiert Herz.
Verständigt haben sich die Regierungsfraktionen auf konkrete Volumen zum Ausbau der Wind- und Solarenergie im Jahr 2022, dies aber nur durch Sonderausschreibungen. Es bleibt daher an den Entscheidern der nächsten Legislaturperiode konkrete Ausbauziele bis zum Jahr 2030 zu definieren.