Osterpaket: Sonderstatus für Windenergie

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Osterpaket: Sonderstatus für Windenergie

Berlin, 07.04.2022 – Der Ausbau von erneuerbaren Energien muss massiv beschleunigt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun mit dem sogenannten Osterpaket ein Eckpunktepapier vorgestellt, mit dessen Maßnahmen die deutsche Stromversorgung bis 2035 nahezu ausschließlich auf erneuerbare Energien umgestellt werden soll. Dafür muss ein Kompromiss zwischen den Zielkonflikten des Klima-, Umwelt-, Natur- und Artenschutzes geschaffen werden, der einen beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen ermöglicht. Dies soll über beschleunigte Genehmigungsverfahren und den dafür vorgesehenen Sonderstatus des überragenden öffentlichen Interesses für die erneuerbaren Energien geschehen.

Das Osterpaket ist Teil eines umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens zu den erneuerbaren Energien, welches im Sommer in Form eines Artikelgesetzes verabschiedet werden soll. Darin werden z.B.  Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Windenergie-auf-See-Gesetz und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz angestrebt. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat der Ausbau der erneuerbaren Energien und die angestrebte Energieautarkie Deutschlands erneut an Brisanz gewonnen. Die Erkenntnis, dass Energiepolitik gleichwohl auch Geopolitik ist, scheint damit schlussendlich im Bewusstsein der deutschen Politik verankert zu sein.

Die Maßnahmen des Eckpunktepapiers umfassen insbesondere beschleunigte und dabei rechtssichere Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben zu ökologischen Schutzstandards im Bereich des Artenschutzes. Weitere Punkte, welche bis zum finalen Gesetzesentwurf noch konkretisiert werden müssen, beinhalten:

  • die erleichterten Rahmenbedingungen für das Repowering,
  • die schrittweise Erhöhung der Ausbaurate Wind an Land bis 2025 auf zehn Gigawatt pro Jahr auf eine Gesamtleistung von 115 Gigawatt im Jahr 2030,
  • der Bau von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten soll bundesweit prinzipiell erlaubt werden, solange das angestrebte 2-prozentige Flächenausbauziel für Windenergie an Land nicht erreicht ist,
  • die Definition von artenspezifischen Schutzbereichen und Prüfbereichen mit klar festgelegten Abständen zwischen Windrad und Brutplätzen, sowie der Wegfall der Gefahrenbewertung außerhalb der genannten Bereiche,
  • die Aufnahme von Brutvogelarten in das Bundesnaturschutzgesetz, welche durch Windräder gefährdeten sind.

Auffallend ist, dass das Osterpaket keine Änderungen für die, in manchen Bundesländern, aktuell geltenden Abstandsregeln zu Windenergieanlagen (z.B. 10H) vorsieht. Laut Bundeswirtschaftsminister Habeck sollen diese im Dialog mit den betreffenden Bundesländern aufgeweicht werden, um das 2-Prozent-Ziel zu erreichen.

Ein viel wesentlicher Punkt, der im Eckpunktepapier nur in einer Randnotiz erwähnt wird, ist die Emanzipierung der Bürgerenergie als eine tragende Säule der Energiewende. Der deutsche Gesetzgeber hat es seit jeher verpasst, die von der EU beschlossene Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Förderung der Bürgerenergie in nationales Recht umzusetzen. Laut der Vorschläge des Osterpaketes sollen Bürgerenergieprojekte künftig auch ohne aufwändige Ausschreibung realisiert werden können.

Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahme im Zuge der Kompromissfindung der Regierungsparteien über den konkreten Gesetzestext nicht verwässert oder ganz aufgegeben wird. Für einen nachhaltigen und sozialverträglichen Erfolg der Energiewende ist eine Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die sich am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt haben, unabdingbar.

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