Berlin, 15.06.2018 – DREIECKS-VERTRÄGE
Was Dreiecks-Verträge bezwecken
Ein wichtiges Instrument, das eingesetzt wird, um Kapitalgeber und Geldanleger um ihre Rendite und schlimmstenfalls um ihr eingesetztes Kapital zu bringen, sind Dreiecks-Vertragskonstruktionen. Konkret bedeutet dies, dass ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Betreibergesellschaft „Windpark KG“, und einem Lieferanten (z. B. WEA Hersteller) bzw. mit dem Dienstleister (z. B. der Bank, dem Direktvermarkter des Windstroms, dem Landschaftspfleger, dem Versicherer) aufgelöst wird. In der Folge wird der direkte Vertrag mit dem Erbringer der Leistung gegen ein Vertragskonstrukt ausgetauscht, mit dem eine Gesellschaft (nachstehend „Parasit KG“ genannt) unter der mehrheitlichen Kontrolle der Geschäftsführung der „Windpark KG“ zwischen beide ursprünglichen Vertragspartner implementiert wird. Diese Dreiecksverhältnisse setzen die Marktkräfte zu Lasten der Betreibergesellschaft außer Kraft und verschleiern die tatsächlichen Preise, für die ein Produkt oder eine Leistung eingekauft wird.
Der Abschluss wesentlicher Verträge bedarf der Zustimmung der Gesellschafter
Diese Dreieck-Vertragskonstruktionen bestehen nicht von Beginn an. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, oftmals ohne Wissen und Information der Gesellschafter, wodurch zwangsläufig und rechtswidrig keine Zustimmung der Gesellschafter eingeholt wird. Während das Kapital zur Gründung der „Windpark KG“ bei den Kommanditisten eingesammelt und die Finanzierung bei einer Bank beschafft wird, herrschen die normalen, prospektierten vertraglichen Verhältnisse. Erst im Laufe der Jahre, wenn sich das Unternehmen stabilisiert hat, das Betriebsrisiko sinkt und die „Windpark KG“ rentabel wird, werden nach und nach, um den Eindruck eines drastischen Kurswechsels und Kostenanstiegs bei den gutgläubigen Gesellschaftern zu vermeiden, eine oder mehrere „Parasit KGs“ bei den originären Verträgen zwischengeschaltet und Verträge zum Nachteil (im Sinne des Gegenteils von Vorteil) der „Windpark KG“ abgeschlossen. Moderate, aber beständige Kostensteigerungen, werden viel zu häufig von den Gesellschaftern hingenommen, ohne die genauen Hintergründe für die Steigerungen der Kosten zu hinterfragen.
Zweck der Dreiecks-Vertragskonstruktionen
Diese „Parasit KG“ werden häufig allein zu dem Zweck von dem Geschäftsführer der „Windpark KG“ / den Gesellschaftern der Komplementärin gegründet, um Preisaufschläge zu berechnen oder Rabatte einzubehalten. Sachlich gibt es oftmals keine Rechtfertigung für diese Vertragskonstruktion. Die Geschäftsführung behauptet jedoch das Gegenteil, wird aber schwerlich den Beweis antreten können, welchen Vorteil die“ Windpark KG“ von dem Dreiecks-Vertrag hat. Der tatsächliche Sachverhalt lässt sich einfach nachvollziehen: die ursprüngliche und die ausgetauschte Vertragskonstruktion nebeneinander legen und nachlesen und nachrechnen. Wenn es keine Beanstandungen gibt wurde ein Kontrollrecht wahrgenommen. Wenn ein Vorteil nicht ersichtlich ist, muss weiter nachgeforscht und unter Umständen eine Sonderprüfung veranlasst werden.
Diese zwischengeschalteten Parasit-Gesellschaften verfügen in der Regel nicht über Personal oder Büroausstattung. Sie werden von den Mitarbeitern der Geschäftsführung mitverwaltet. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen häufig nur darin, die Rechnungen oder Gutschriften der ursprünglichen Vertragspartners der „Windpark KG“ entgegen zu nehmen und Rechnungen mit einem Aufschlag und Gutschriften mit einem Abschlag weiter zu berechnen bzw. zu vergüten. Denn dass diese „Parasit KG“ Erträge erwirtschaften, ist als ganz sicher anzunehmen – siehe Kapitel „Die Parasit KG – 1. Absatz“.
Dabei ist es unerheblich, ob mit dem Betrieb der WEA ein zufriedenstellendes Ergebnis unter oder über der prospektierten Prognose liegt. Das Ziel ist die Ertragsoptimierung für die geschäftsführende Gesellschaft auf Kosten der Anleger. Oder platt ausgedrückt: „Es wird rausgeholt, was geht, ohne Rücksicht auf Verluste“. Im Ergebnis fehlen die aufgrund von Dreiecks-Verträgen abgeschöpften Gelder bei der Ausschüttung an die Gesellschafter, Sie spüren diese Masche also bei Ihrer Rendite.
Lesen Sie in Kürze unseren nächsten Beitrag „Schwarze Schafe – Dreiecks-Verträge und die Kontrolle der finanzierenden Bank“