Die Maschen der Schwarzen Schafe der Windbranche – IHRE RECHTE ALS GESELLSCHAFTER [6/6]

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Die Maschen der Schwarzen Schafe der Windbranche – IHRE RECHTE ALS GESELLSCHAFTER  [6/6]

Berlin, 30.06.2018 – Die Kontroll-Rechte der Gesellschafter

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser – und ein Rechts jedes Gesellschafters.
Fragen der Gesellschafter nach der Existenz von Dreiecks-Verträgen während einer Gesellschafterversammlung werden oftmals ausweichend oder schwammig beantwortet, „… es liegen gerade keine Unterlagen vor, aber meines Wissens (Wissen des Geschäftsführers) nicht.“  Da hilft nur eine Akteneinsicht, möglichst mehrerer Gesellschafter gemeinsam, bei der darauf bestanden werden muss, alle Verträge vorgelegt zu bekommen, unter denen Zahlungen oder Einnahmen gebucht werden.

Wie kann eine Geschäftsführung dann noch die Vorwürfe der Gesellschafter entkräften, dass nicht im Interesse der „Windpark KG“ verhandelt wurde sondern ausschließlich im Eigeninteresse und wo fangen Betrug oder Untreue an und wo hört ordentliche Geschäftsführung auf? Nur indem der angebliche Vorteil mit konkreten Daten und Unterlagen nachgewiesen wird. Andernfalls bleibt der Verdacht der Untreue und oder des Betrugs bestehen.

Fragen Sie doch einmal den Geschäftsführer Ihrer Windpark Beteiligung, wie es bei Ihrem Windpark läuft. Und teilen Sie diesen Bericht mit anderen Gesellschaftern ihres Windparks.

Sobald Zweifel an Auskünften und/oder Angaben entstehen, beantragen Sie eine Akteneinsicht und nehmen diese auch wahr. Schließen Sie sich mit einigen Kommanditisten zusammen. Versuchen Sie, einen Fachmann (Banker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) aus dem Kreis der kritischen Gesellschafter hinzuzuziehen. Nehmen Sie ein mobiles Scan-Gerät mit und kopieren alle Bankauszüge, alle Buchungsbelege und alle Verträge, damit Sie die Unterlagen später in Ruhe auswerten können. Dafür eignen sich Smart-Phone oder Tablet mit Scan-App – oder ggf. eine Kamera.