UDI: Über hundert Millionen Anlegergelder akut gefährdet

By in
1641
UDI: Über hundert Millionen Anlegergelder akut gefährdet

Berlin, 14.05.2021 – Die negativen Schlagzeilen zur Nürnberger Firma UDI GmbH reißen nicht ab: Ausbleibende Zinszahlungen, nicht erfolgte Rückzahlung von Nachrangdarlehen, desaströs laufende Biogasanlagen, die mit Anlegergeldern über Wasser gehalten wurden, mehrfacher Verkauf der UDI-Gruppe – und nun die vieltausendfachen Mitteilungen an Anleger über den drohenden Verlust ihres Geldes.

Der Anlegerschutzverein Windenergie e.V. (AWE) hat aktuell zahlreiche Anfragen verunsicherter Anleger erhalten, die von der UDI angeschrieben wurden. Diese Anleger hatten sich an verschiedenen Nachrangdarlehen der UDI beteiligt. Es wurde Ihnen damit eine Beteiligung an Projekten der erneuerbaren Energien zugesichert, die attraktive Zinszahlungen versprachen.

Nun erhielten diese Anleger Briefe, in denen sie aufgefordert werden, auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen (bis zu 87%) zu verzichten und für den Restbetrag auf eine zumindest teilweise Rückzahlung innerhalb der nächsten Jahre zu hoffen. Es erscheint fraglich, ob der von UDI angebotene Vertrag geschlossen werden sollte.

Der AWE hat eine anwaltliche Prüfung beauftragt und wird vor der von UDI gesetzten Frist (21.Mai 2021) eine entsprechende Handlungsempfehlung Mitgliedern zur Verfügung stellen. Bemerkenswert ist, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine anwaltliche Beratung vor Abschluss dieser Verzichtserklärung empfiehlt.
In der aktuellen Warnliste der Stiftung Warentest wird Anlegern abgeraten, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Auslöser für die Schreiben von UDI ist eine Verfügung der BaFin, dass die UDI Energie Festzins VI (und seit 11.05.2021 auch die UDI Energie Festzins III und VII) die Darlehen an die Anleger rückabzuwickeln hat wegen unerlaubter Einlagengeschäfte. Statt dieser Forderung nachzukommen, wurde die entsprechende Gesellschaft insolvent. Für den AWE stellt sich die Frage, ob die Geschäftsführer die Darlehensbeträge in unsichere Unternehmen gesteckt und damit den Verlust für die Anleger riskiert haben.

Leider hat die BaFin erneut viel zu spät reagiert. Einige AWE-Vorstandsmitglieder haben schon seit Jahren vor der UDI gewarnt, wurden aber nicht ernst genommen und von der UDI bedroht und öffentlich angegriffen.

Betroffen sind neben der bereits insolventen UDI Energie Festzins VI Anleihe mindestens die Darlehen UDI Energie Festzins 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14, sowie das Darlehen Sprint Festzins 4. Die Beteiligungssummen in diesen Beteiligungen betrugen ca. 130 Mio €, wobei jetzt die Anleger auf insgesamt mindestens 90 Mio € verzichten sollen.

Es ist zu prüfen, ob die Geschäftsführer der UDI Gruppe wegen Fehlentscheidungen zum Nachteil der Anleger in Haftung genommen werden können.

Die UDI-Gruppe wurde von Georg Hetz, der auch langjähriger Geschäftsführer der Firma war, gegründet. Hetz, der Mitte der 1990er Jahre auch die Nürnberger Umweltbank mit auf den Weg gebracht hatte, ist aus Sicht des AWE in der Pflicht, den Schaden für die Anleger gering zu halten.

Der AWE fordert Gesetzesänderungen für effektiven Anlegerschutz, so dass sich diese Geschäftsleute nicht einfach der Verantwortung entziehen können, sondern bestraft und auch mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden, um den Schaden für betrogene Anleger zu begrenzen.