Bundestag entscheidet über Osterpaket – FDP blockiert wichtige Verbesserungen

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Bundestag entscheidet über Osterpaket – FDP blockiert wichtige Verbesserungen

Berlin, 07.07.2022 – Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag aller Voraussicht nach über das sogenannte Osterpaket der neuen Bundesregierung zur Beschleunigung der Energiewende abstimmen. Ziel des Pakets ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und deren Anteil an der gesamten Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.

Das Osterpaket im vorliegenden Entwurf setzt wichtige Impulse für den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien und zur Bekämpfung der Klimakrise, ist aber in weiten Teilen nicht ambitioniert genug. So wurden auf Druck der FDP wichtige Verbesserungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in letzter Minute verhindert, wie z. B. das Ziel der vollständig klimaneutralen Stromerzeugung bis 2035, die stehende Frist für die Ausweisung benötigter Flächen für die Windenergie sowie die Einführung sog. Differenzverträge, die zu einer deutlichen Kostenreduktion bei der Förderung erneuerbarer Energien geführt hätten.

Weitere Maßnahmen des Osterpakets:[1]

Maßnahmen Wind

  • Entgegen der Empfehlung der Expertinnen und Experten aus der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie dürfen die einzelnen Länder sich noch ein weiteres Jahr Zeit lassen, die verbindlichen Flächenziele für die Windenergie (zwei Prozent Ziel) bis nun spätestens Ende 2027 auszuweisen.
  • Repowering-Maßnahmen am selben Standort sollen privilegiert behandelt werden und Erleichterungen in Bezug auf den Artenschutz gewährt werden.
  • Zukünftig sollen ebenso Landschaftsschutzgebiete als Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sieht der Gesetzentwurf bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Nationale Artenhilfsprogramme sollen darüber hinaus für den dauerhaften Schutz der durch den Ausbau betroffenen Tierarten sorgen.
  • Für Windenergie auf See sieht das Osterpaket vor, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ins Ausschreibe-Segment aufgenommen werden. Ferner sollen Naturschutzflächen erst nach allen anderen infrage kommenden Flächen für den Bau von Windenergieanlagen ausgeschrieben und Bieter von außerhalb der EU überprüft und bei Bedarf von Auktionen ausgeschlossen werden können.

Maßnahmen Solar

  • Die Ausbauziele und die Förderbeträge für Photovoltaik werden erhöht und die räumlichen Begrenzungen für Freiflächensolaranlagen gemäß der sogenannten Flächenkulissen verringert. Der nutzbare Seitenstreifen an Autobahnen und Schienenwegen wird auf 500 Meter vergrößert.
  • Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft (Agri-PV) soll nun auch auf Dauergrünland möglich sein. Auch die Förderungen wurde indessen so gestaltet, dass dadurch ein forcierter Ausbau von Photovoltaik ermöglicht werden soll.

Sonstige Maßnahmen (Auswahl)

  • Förderung von Wasserstofferzeugungsanlagen ab 2023 (800 MW), mit wachsendem Ausschreibungsvolumen bis 2026 (1400 MW). Zudem soll eine Förderung durch Innovationsausschreibungen für Wasserstoffanlagen als Stromspeicher für Strom aus Wind- und PV-Parks aufgesetzt werden, mit einem ebenfalls steigenden Ausschreibungsvolumen von 400 MW (2023) bis 1000 MW (2028).
  • Die Wasserkraft wird als eine im überragenden öffentlichen Interesse stehende Energiequelle eingestuft. Die Förderung kleiner Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt bleibt, zum Nachteil der Gewässerökologie kleiner Fließgewässer, erhalten.
  • Auch Bürgerenergiegesellschaften sollen privilegiert werden. Die aktuelle Grenze von 1 MW bei der Anlagengröße für solche Energiegemeinschaften soll gemäß dem Vorschlag auf 6 MW angehoben werden.

Das Osterpaket setzt wichtige und richtige Impulse, ist aber insgesamt zu unambitioniert. Der Flaschenhals der deutschen Energiewende, der Ausbau der Windenergie, wird durch die Gesetzesvorlage wohl kaum gelöst werden. Die einzelnen Bundesländer haben nun sogar noch ein Jahr länger Zeit, die Flächenausweisung für Windenergie umzusetzen. Der drohende Konflikt zwischen Bund und Ländern scheint damit kaum gelöst, sondern nur auf die lange Bank geschoben.

Diese sowie weitere wichtige Änderungen wurden auf Hinwirken der FDP verwässert. Damit scheint die von den anderen Koalitionspartnern angestrebte klimaneutrale Stromerzeugung bis 2035 nicht mehr möglich zu sein. Die „Freiheitsenergien“ können unter diesen Einschränkungen nicht vollumfänglich zur erneuerbaren Vollversorgung und der volkswirtschaftlichen Emanzipation von fossilen Energieträgern beitragen. Die Erreichung der völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele aus der Übereinkunft von Paris erscheint damit nicht möglich.

Der Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e.V. ist die Interessensvertretung von Anleger*innen im Windenergiebereich und Investments in erneuerbare Energien. Sie haben Fragen oder Interesse an unserer Arbeit oder einer Mitgliedschaft? Informieren Sie sich unter anleger-wind-energie.de/Mitgliedschaft über unsere Vereinsvision von hundert Prozent fairen, transparenten und demokratischen Verhältnissen bei Anlagen in erneuerbare Energien.


[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620