Berlin, 21.07.2022 – Es ist eine weitere Entwicklung im UDI-Insolvenzverfahren, welche bezeichnend für das gesamte Wirtschaftsgebaren der UDI-Gruppe ist. Das Landgericht Leipzig hat den für die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG zuständigen Insolvenzverwalter Jürgen Wallner von der Dresdener Kanzlei WallnerWeiß abberufen. Dieser hat bereits angekündigt, Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts einzureichen und sich vor dem Bundesgerichtshof dagegen zu wehren.
Zum Hintergrund: Die UDI Beratungsgesellschaft bietet seit etwa 20 Jahren Finanzprodukte für Privatanleger im Bereich der erneuerbaren Energien an. Seit langem beobachtet der Anlegerschutzverein WindEnergie (AWE), aufgrund von ausbleibenden Zinszahlungen und unterdurchschnittlicher Rendite, die Firma UDI sehr kritisch. Ende 2020 hat der ehemalige UDI-Geschäftsführer Stefan Keller die UDI-Gruppe an den Rainer Langnickel übergeben. Dieser sollte die Unternehmensgruppe sanieren und wieder wettbewerbsfähig machen. Doch dann sind Anfang 2021 zahlreiche UDI-Unternehmen nach Chemnitz umgezogen, ohne dass dort erkennbare Mitarbeiterstrukturen erkennbar waren. Einige Wochen später kam es zu ersten Insolvenzanträgen, die nicht am früheren Standort in Nürnberg, sondern vom Insolvenzgericht in Leipzig eingereicht wurden. Für manche Anlegerinnen und Anleger machte dies den Anschein eines Insolvenz-Tourismus. Viele Privatpersonen waren im Vertrauen auf eine sorgfältige Prüfung durch den Vertriebspartner oft hohe finanzielle Beteiligungen bei der UDI eingegangen, die sie zur Absicherung ihrer Rente vorgesehen hatten. Diese Rücklagen stehen durch die drohenden Insolvenzen vor dem Totalausfall.
Im vorliegenden Fall bildet der Stein des Anstoßes ein Brief an die Anlegerinnen und Anlegern der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG aus dem September 2021, in dem Wallner zwei Anwälte als Vertretung für die Gläubigerversammlungen empfohlen hatte. Das Landgericht Leipzig kritisiert dieses Vorgehen, nach Antrag der Berliner Kanzlei Schirp, nun scharf. So habe der Insolvenzverwalter die Wahl der Anwälte „nicht ansatzweise begründet“ und zudem nicht darauf hingewiesen, dass die Gläubiger sich auch von anderen Juristen vertreten lassen können, wie es in der Beschlussbegründung des Gerichtes heißt. Es bestünden daher „berechtigte Zweifel daran, dass der Insolvenzverwalter in der gebotenen Weise gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen neutral ist“. Darüber hinaus hatte sich einer der beiden empfohlenen Rechtsanwälte zuvor dafür ausgesprochen, Wallner auch für andere Unternehmen der UDI-Gruppe zum Insolvenzverwalter zu machen. Eine Verstrickung, die indessen ebenfalls zu weiteren Abberufungen führen könnte. Der Verdacht der gegenseitigen lukrativen Mandaten-Schacherei liegt auf dem Tisch.
Das Vorgehen rund um den Austausch des Insolvenzverwalters Wallner zeigt, wie von außen versucht wird, in das Insolvenzverfahren einzugreifen – zum Nachteil der geprellten Anlegerinnen und Anlegern. Es ist zu befürchten, dass Anlegerinnen und Anleger im Insolvenzverfahren durch ungerechte Stimmenverteilung im Gläubigerausschuss erneut über den Tisch gezogen werden sollen. Betroffene Anleger sind geraten sich zusammenzuschließen und gemeinsame Forderungen zu stellen sowie Absprachen zu treffen. Nur durch die nachhaltige und anhaltende Anleger-Koordination kann zumindest eine gewisse Rendite aus der eigenen UDI-Anlage geschlagen werden.
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