Warnung vor Festzinsanleihen von UDI

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Warnung vor Festzinsanleihen von UDI

Berlin, 05.02.2021/12.02.2019 – Die Firma UDI hat in den letzten Jahren bei vielen Nachrangdarlehen weniger Zinsen als prospektiert an Anleger gezahlt. Die Mindereinnahmen für die Anleger liegen bereits im mittleren einstelligen Mio. Euro-Bereich. Der AWE warnt vor Zeichnung neuer FESTZINS-Anleihen von UDI.

Die UDI Beratungsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg bietet seit etwa 20 Jahren Finanzprodukte für Privatanleger im Bereich der erneuerbaren Energien an. Seit langem beobachten Mitglieder des Anlegerschutzvereins Windenergie (AWE) die Firma UDI sehr kritisch. UDI stellt sich selbst als einen der größten Vermittler von ökologischen Beteiligungen dar. Tatsächlich liegen die vermittelten Fondsbeteiligungen an Kommanditgesellschaften in der Größenordnung von 250 Mio. Euro. Diese Kommandit­gesellschaften haben oft hohe Provisionen an die Vertriebspartner gezahlt. Viele Anleger waren im Vertrauen auf eine sorgfältige Prüfung durch den Vertriebspartner oft hohe finanzielle Beteiligun­gen eingegangen, die sie zur Absicherung ihrer Rente vorgesehen hatten.

In den Medien wurde über UDI häufig sehr positiv berichtet und Kritik kam in der Regel nicht vor, obwohl zwischenzeitlich – wie die Analyse des AWE ergab – die Erfolgsquote zahlreicher durch UDI vertriebener Beteiligungen sehr niedrig lag: Es fiel auf, dass viele dieser Beteiligungen die Prognose des Beteiligungsprospekts weit verfehlten. Bei vielen Anlegern ist so eine erhebliche Lücke in der Altersversorgung entstanden. Einige dieser Anleger hatten Prospekte von durch UDI vertriebenen Produkten untersucht und juristische Schritte unternommen, bei denen es auch zu Schadensersatzzahlungen kam.

Obwohl spätestens 2016 Berichte über geringere Zinszahlungen bei den von UDI herausgegebenen FESTZINS-Anleihen vorlagen, gab es weiterhin positive Berichterstattung in den Tageszeitungen. Seit dem Jahr 2018 wandelt sich dies, insbesondere nach Veröffentlichungen der BaFin. Der AWE verweist hier auf die zunehmenden Warnungen und empfiehlt Anlegern, sich über die Risiken einer Beteiligung gut zu informieren. Betroffene Anleger können sich an den AWE wenden und ihre Erfahrungen mit UDI-Finanzbeteiligungen mitteilen.

Kommanditbeteiligungen: Bei den Kommanditbeteiligungen hatte UDI Fonds von Emissionshäusern wie UMaAG, PT Energie, Leonidas, ENERTRAG und Windwärts vertrieben. Insgesamt führt UDI in seiner Leistungsbilanz ein vermitteltes Kommanditkapital von über 270 Mio. Euro an.

Durch UDI vermittelte Kommanditbeteiligungen (siehe Webseite der UDI) (Quelle UDI: 1.12.2018)

„Festzinsanlagen“: Seit einiger Zeit emittiert UDI Genussrechtsbeteiligungen und Nachrangdarlehen, häufig mit der Bezeichnung „FESTZINS“.

Durch UDI vermittelte Zinsanlagen (siehe Webseite der UDI) (Quelle UDI: 1.12.2018). In dieser Tabelle sind die Zinsen zum 31.12.2018 noch nicht enthalten, so dass der Fehlbetrag bei den Zinsen gegenwärtig noch höher sein könnte.

Auch wenn der Begriff „FESTZINS“ assoziiert, dass der Zinssatz sicher sei, ist ein Nachrangdarlehen alles andere als sicher: Denn die Zinszahlung braucht nicht in der prognostizierten Höhe geleistet werden, wenn sonst die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin entstehen würde. Tatsächlich kann man auf der Homepage Angaben über geringere Zinszahlungen finden. Gemäß Abb. 1 gibt es Abweichungen insbesondere bei den Nachrangdarlehen der Darlehensfirmenfirmen UDI Energie Festzins II, UDI Energie Festzins III, UDI Energie Festzins IV, UDI Energie Festzins V, UDI Energie Festzins VI und UDI Energie Festzins VII. Die bei diesen Produkten bisher nicht gezahlten Zinsen betragen mit Stand vom 1.12.2018 nach Angaben der Leistungsbilanz von UDI mehr als 4 Mio. Euro (nach gegenwärtigem Stand (Feb. 2019) könnte der Fehlbetrag noch größer geworden sein, wenn auch bei den Zinszahlungen zum 31.12.2018 nicht planmäßig verzinst worden ist.)

Bei einem anderen durch UDI vertriebenen Finanzprodukt, dem Nachrangdarlehen (insgesamt 10 Mio. Euro) der „te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG“, veröffentlichte jetzt die BaFin, dass ein möglicher Ausfall von Forderungen droht. https://www.bafin.de/dok/11962386

Bereits im Juni 2018 hatte die BaFin einen möglichen Ausfall von Forderungen der „UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG“ (Emissionsvolumen über 11 Mio. Euro) veröffentlicht. Diese Gesellschaft hatte Darlehen an die Firma „UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG“ gewährt, welche am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt hatte. https://www.bafin.de/dok/11046798

Dies könnte bedeuten, dass die Anleger auch ihr Kapital nicht zurückerhalten. Dies wäre ein bitterer Verlust, der weit über Zinsminderungen hinausgeht.

Die Stiftung Warentest berichtet außerdem darüber, dass die „t Solar Sprint II GmbH & Co. KG“ ein Darlehen nicht wie geplant im Juli 2018 an die Anleger zurückgezahlt hat. https://www.test.de/UDI-Beratungsgesellschaft-Solar-Sprint-Festzins-II-reisst-Rueckzahlungsfrist-5398418-0/

Fazit: UDI hat in den letzten Jahren bei vielen Nachrangdarlehen weniger Zinsen als prospektiert an Anleger gezahlt. Die Mindereinnahmen für die Anleger liegen bereits im mittleren einstelligen Mio. Euro-Bereich. Die BaFin berichtet auch über Ausfallrisiken bei von UDI vertriebenen Finanzprodukten. Der Anlegerschutzverein Windenergie warnt alle Anleger vor einer Zeichnung des aktuell vertriebenen Nachrangdarlehens UDI Energie Festzins 14. Zeichner von vergangenen FESTZINS-Anleihen sollten sich nach den Hintergründen für die Zinsreduktionen erkundigen und ggf. mögliche Kündigungsfristen prüfen.