Berlin, 30.06.2018 – Bürger möchten ihr Geld sinnvoll anlegen und zugleich die Energiewende voranbringen. Versprochen werden oft Renditen von 6 bis 12 Prozent. Doch nicht selten folgt auf diese hohe Erwartung ein böses Erwachen.
Als im Jahr 1990 durch das Stromeinspeisungsgesetz die Grundlage für den Ausbau dezentraler Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien gelegt wurde, initiierten die damaligen Windenergie-Pioniere eine rasante Entwicklung. Aus den damals kleinen Anlagen mit wenigen hundert Kilowatt Leistung, gebaut von Schiffswerften und kurzerhand aufgestellt von einzelnen Landwirten auf ihren Feldern, sind inzwischen gewaltige Anlagen geworden, aufgestellt nicht nur in großen Windparks an Land, sondern auch offshore im Meer.
Reinhard Ernst ist seit Ende der 1990er Jahre in der Beiratsarbeit von Windparks engagiert und Gründungs- sowie Vorstandsmitglied des Anlegerschutzvereins WindEnergie AWE e.V.
Die Windkraft stellt nach Zahlen des Bundesumweltamtes mit 107 TWh im Jahr 2017 inzwischen 49 Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Aufgrund der gewaltigen Kosten sind Projekte einzelner Investoren inzwischen die absolute Ausnahme. Selbst große Energieversorger sind gezwungen, sich bei Projekten wie Offshore-Windparks zusammenzuschließen, um die Kosten stemmen zu können.
Grauer Kapitalmarkt
Seit die ersten Windräder begannen, die Landschaft zu prägen, ist das Interesse von Bürgern groß, nicht nur Energieverbraucher, sondern auch selbst Energieerzeuger zu sein und sich an Windanlagen zu beteiligen. Firmen, die damals finanzielle Beteiligungen an Windparks anboten, hatten einen Vertrauensvorschuss. Anleger sahen hauptsächlich die gute Sache und bedachten nicht, dass einige Anbieter solcher Projekte in erster Linie ihren eigenen Profit im Sinn haben könnten. Mit der Zeit zeigte sich, dass sich sehr viele schwarze Schafe auf dem Gebiet der „Bürgerwindprojekte“ tummeln. Das damals etablierte Geschäftsmodell waren Kommanditgesellschaften in Form der „GmbH & Co. KG“, bei denen oft die Geschäftsführung und der Generalunternehmer, der den angebotenen Windpark entwickelt hatte, in einem Firmengeflecht verbunden waren.
Marionetten-Geschäftsführer
Obwohl – rechtlich gesehen – der Geschäftsführer einer KG die Interessen der Kommanditisten verfolgen muss, stand er oftmals auch als Mitarbeiter beim projektierenden Generalunternehmer auf der Gehaltsliste.
Wenn ein Windpark schöngerechnet wird und im Prospekt somit höhere jährliche Einnahmen stehen, kann der Windpark teurer verkauft werden und der Profit des Generalunternehmers ist infolge höher. Mit der Zeit realisierten die Anleger, dass die Auszahlungen weit unter der Prognose lagen – oft so weit, dass auf Dauer kaum Ausschüttungen zu erwarten waren, bis hin zum Totalverlust.
Lesen Sie weiter auf der Website des Bundes der Energieverbraucher ENERGIEDEPESCHE 2/18 – Windparks: Profit auf Kosten der Kleinanleger