Die Wahlprüfsteine des AWE zur Europwahl 2024

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Die Wahlprüfsteine des AWE zur Europwahl 2024

Die Europawahl 2024 steht vor der Tür und wird die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments für die nächsten fünf Jahre bestimmen. Um den Wählern eine fundierte Entscheidung zu erleichtern, hat der Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e.V. die Positionen der Parteien zu wichtigen Themen rund um Bürgerenergie, Energiewende und Kleinanlegerschutz analysiert.

In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen eine vergleichende Analyse der Antworten von CDU/CSU, SPD und Der Linken. Leider lagen bis zum Redaktionsschluss keine Antworten der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen vor, sodass deren Positionen hier nicht berücksichtigt werden konnten.

Unsere Auswertung soll Ihnen einen Überblick über die Standpunkte der Parteien zu Schlüsselthemen wie Akzeptanz und Bürgerbeteiligung an der Energiewende, Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, Rahmenbedingungen für Kleinanleger, Reform des europäischen Energiemarktes und Verbraucherschutz bei Erneuerbaren Energien geben. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen als Orientierungshilfe für Ihre Wahlentscheidung dienen und dazu beitragen, die Bedeutung der Europawahl für die Energiewende und den Anlegerschutz hervorzuheben.

Lesen Sie nun, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den analysierten Parteien bestehen und welche Lösungsansätze sie für die drängenden Herausforderungen im Bereich der Bürgerenergie und des Kleinanlegerschutzes anbieten:

Akzeptanz und Bürgerbeteiligung an der Energiewende

Stimmen Sie zu, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz und dem Gelingen der Energiewende spielt? Wie möchte Ihre Partei die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende teilhaben lassen?

Alle drei Parteien stimmen zu, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz und das Gelingen der Energiewende spielt.

Die CDU/CSU betont vor allem den Abbau von Hemmnissen und Bürokratie, um lokale Zusammenschlüsse und die Beteiligung von Mietern und Eigenheimbesitzern zu erleichtern. Hierbei scheint der Fokus auf der Schaffung besserer Rahmenbedingungen für bereits existierende Beteiligungsformen zu liegen, ohne dass grundlegend neue Ansätze vorgeschlagen werden.

Die SPD verweist auf die bereits erfolgten Verbesserungen durch die EEG-Novellen 2023 und das Solarpaket, die beispielsweise Bürgerenergiegesellschaften gesetzlich definiert und Balkon-Solaranlagen vereinfacht haben. Hier zeigt sich, dass die SPD-geführte Bundesregierung bereits konkrete Schritte zur Stärkung der Bürgerbeteiligung unternommen hat. Gleichzeitig werden weitere Erleichterungen auf nationaler Ebene in Aussicht gestellt. Auf EU-Ebene setzt sich die SPD dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger am Wandel zur Klimaneutralität teilhaben können, was auf einen breiteren Ansatz hindeutet, der über rein finanzielle Beteiligungen hinausgeht.

Die Linke vertritt die weitreichendste Position, indem sie eine grundsätzliche Neuorganisation der Energieversorgung als bürgernah und öffentliche Daseinsvorsorge fordert. Energienetze sollen in öffentliche Hand überführt und demokratisch kontrolliert werden, Kommunen an den Gewinnen der Ökostrom-Betreiber beteiligt werden. Zudem sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften, Mieterstrom und Selbstversorgung verbessert werden. Dieser Ansatz zielt auf eine systematische Stärkung der Bürgerbeteiligung durch eine Demokratisierung der Energieversorgung ab, die deutlich über Einzelmaßnahmen hinausgeht.

Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften

Unterstützen Sie spezifische und erleichternde Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften? Welche Bestimmungen zur Unterstützung von Bürgerenergiegesellschaften möchten Sie in der nächsten Legislaturperiode forcieren oder neu einführen?

Alle drei Parteien erkennen grundsätzlich die Bedeutung von Bürgerenergiegesellschaften an und sprechen sich für Erleichterungen aus. Unterschiede zeigen sich in der Schwerpunktsetzung und Konkretisierung der Maßnahmen:

Die CDU/CSU unterstützt mit Einschränkungen Regelungen, die die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften erleichtern sollen. Dabei liegt der Fokus darauf, bürokratische Hürden abzubauen, um diese Beteiligungsform für die breite Bevölkerung attraktiver zu machen. Konkrete Maßnahmen, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden sollen, werden jedoch nicht genannt.

Die SPD sieht in der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) einen wichtigen Impulsgeber auch für Bürgerenergiegesellschaften. Insbesondere durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Vorranggebieten für Erneuerbare Energien sollen Bürgerenergieprojekte profitieren. Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht obliegt dabei den Mitgliedsstaaten. In Deutschland wurden mit dem Solarpaket bereits konkrete Verbesserungen für Bürgerenergiegesellschaften auf den Weg gebracht, beispielsweise durch gelockerte Regelungen zur Ermittlung der Anlagengröße.

Die Linke spricht sich dafür aus, Erneuerbare-Energie-Projekte bis zu einer Größe von 18 Megawatt bzw. 5 Anlagen aus den Ausschreibungssystemen herauszunehmen. Die Begründung lautet, dass die Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften mit hohen Kosten, Risiken und bürokratischem Aufwand verbunden sind und somit eine Hürde darstellen.
Darüber hinaus sollen durch die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten sowie die gezielte Förderung innovativer Photovoltaik-Anwendungen, wie z.B. Agri-Photovoltaik, neue Investitions- und Betätigungsmöglichkeiten für Energiegenossenschaften und Bürgerenergiegesellschaften geschaffen werden.

Neue Unternehmensrechtsform für Bürgerbeteiligungen

Finanzanlagen im Grauen Kapitalmarkt sind für Kleinanlegerinnen und Klein-anleger nur schwer zu durchschauen. Sehen Sie die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform, bei der die Bürgerbeteiligung im Zentrum des Geschäftsbetriebs steht?

Die CDU/CSU sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform. Sie argumentiert, dass die bestehenden Informationspflichten und Regelungen bereits ausreichen, um Anleger in die Lage zu versetzen, eine informierte Anlageentscheidung zu treffen. Die CDU/CSU verweist dabei auf das 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz, durch das die Informationspflichten beim Vertrieb von Graumarktprodukten verschärft, die Warnhinweise ausgebaut und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Kontrollrechte gegeben wurden. Aus Sicht der CDU/CSU sollten Anleger grundsätzlich nur in Produkte investieren, die sie auch verstehen.

Die SPD hat zu einer möglichen neuen “Unternehmensrechtsform Bürgerbeteiligung” keine Beschlüsse gefasst. Sie macht in ihrer Antwort deutlich, dass für sie generell der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einen hohen Stellenwert hat und dass sie auf europäischer Ebene Regeln setzen will, um den Verbraucherschutz im gemeinsamen Binnenmarkt zu stärken. Als konkreten Vorschlag nennt die SPD ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Außerdem betont sie die Wichtigkeit handlungsfähiger Marktaufsichtsbehörden und einer Wettbewerbsaufsicht, die den Verbraucherschutz an erste Stelle setzen.

Die Linke steht der Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform mit Einschränkungen positiv gegenüber. Sie begrüßt beispielsweise die Vorschläge der Stiftung Verantwortungseigentum, insbesondere den Gesetzentwurf für eine “GmbH mit gebundenem Vermögen”. Dieser sieht im Wesentlichen eine Bindung des Gesellschaftsvermögens sowie Begrenzungen der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen vor. Für die Linke können solche Vorschläge jedoch nur ein erster Schritt sein, um Unternehmen im Rahmen eines sozial-ökologischen Wandels weiterzuentwickeln. Die Ausgestaltung einer umfassenden Reform, die Bürgerbeteiligung ins Zentrum stellt, dürfte aus Sicht der Linken voraussetzungsvoll sein und müsste in Tiefe und Ausprägung noch konkretisiert werden.

Zusammenfassend zeigen sich deutliche Unterschiede in den Positionen: Während die CDU/CSU keinen Bedarf für eine neue Rechtsform sieht und auf bestehende Regelungen verweist, steht die Linke einer Reform grundsätzlich offen gegenüber, auch wenn deren Ausgestaltung komplex wäre. Die SPD hat dazu noch keine Beschlüsse gefasst, betont aber generell die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes.

Begriffsschutz “Bürgerbeteiligung”

Unter dem Sammelbegriff „Bürgerbeteiligung“ bieten Initiatoren von Erneuer-baren Energien Projekten eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungsformen an, von schuldrechtlichen Konstrukten bis zu Gesellschaftsanteilen. Stimmen Sie zu, dass es eines Begriffsschutzes bedarf?

Die CDU/CSU stimmt einem gesetzlichen Begriffsschutz nur mit Einschränkungen zu. Sie hält ihn nicht für notwendig, solange die Anbieter die Art der Beteiligung in ihren Prospekten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften klar darlegen. Aus Sicht der Union ist die bestehende Prospekthaftung ausreichend, um Anleger zu schützen und über ihre Rechte aufzuklären. Ein darüber hinaus gehender Begriffsschutz wird als nicht erforderlich angesehen.

Die SPD hat zu dieser konkreten Frage keine Beschlüsse gefasst. Generell setzt sich die Partei aber für einen starken Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt ein, wie die Antworten auf andere Fragen zeigen. Insofern ist davon auszugehen, dass die SPD-Maßnahmen unterstützen würde, die mehr Transparenz für Anleger schaffen – sei es durch einen Begriffsschutz oder andere Regelungen.

Die Linke spricht sich klar für einen gesetzlichen Schutz des Begriffs “Bürgerbeteiligung” aus. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag für Anlegerschutz und Transparenz. Darüber hinaus fordert die Partei Aufklärungspflichten und Beratungsangebote, um Verbraucher in die Lage zu versetzen, die verschiedenen Beteiligungsformen und ihre Risiken richtig einzuschätzen. Nur so könne Missbrauch verhindert und eine faire Teilhabe von Bürgern an der Energiewende sichergestellt werden.

Die Unterschiede in den Positionen lassen sich zum einen auf die generelle Ausrichtung der Parteien in der Verbraucherschutzpolitik zurückführen. Linke und in etwas geringerem Maße auch SPD treten hier für eine stärkere staatliche Regulierung ein, während die CDU/CSU auf mehr Eigenverantwortung der Anleger und Transparenzpflichten der Anbieter setzt.

Rahmenbedingungen für Kleinanleger verbessern

Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kleininvestoren, die in nachhaltige Energieprojekte investieren möchten? Wie beabsichtigt Ihre Partei, Kleinanleger besser zu schützen und deren Beteiligung an grünen Investitionen zu fördern?

Die CDU/CSU unterstützt grundsätzlich das Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie, die Beteiligung der europäischen Bevölkerung und insbesondere der Kleinanleger am Kapitalmarkt zu erhöhen. Sie begrüßt, dass eine stärkere Einbindung und damit verbunden eine höhere Investitionstätigkeit von Kleinanlegern durch die Ausgestaltung verbraucherfreundlicherer Versicherungs- und Wertpapiergeschäfte sowie eine erhöhte Transparenz im Markt erreicht werden soll.

Allerdings sieht die Partei bei den konkreten Maßnahmen noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Deswegen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ende 2023 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht (Drs.-Nr. 20/9496). Details zu den geforderten Verbesserungen werden in der Antwort nicht genannt.

Die SPD sieht Handlungsbedarf beim Schutz von Kleinanlegern. Sie problematisiert, dass Kleinanleger bei Investitionsentscheidungen im Internet teilweise durch gezielte Manipulationsmöglichkeiten der Anbieter, sogenannte “Dark Patterns”, zu Entscheidungen verleitet werden, die sie später bereuen.

Auch bei der Vermittlung von Geldanlageprodukten würden teils falsche Anreize gesetzt. Dies basiere vor allem auf Provisionen, die den Verkauf honorieren statt die Beratung. Daher setzt sich die SPD für ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen ein, um Kleinanleger besser zu schützen.

Die Linke sieht großen Regelungsbedarf, um Kleinanleger zu schützen – insbesondere bei riskanten Vermögensanlagen des grauen Kapitalmarkts wie Nachrangdarlehen, Genussrechten oder Direktinvestments. Sie kritisiert, dass vielen Anlegern nicht bewusst sei, dass sie hier Miteigentümer werden und mit ihrem gesamten Investment für Verluste einstehen.

Die Partei fordert deshalb eine strenge Regulierung: Anbieter sollten höhere Eigenmittel vorhalten müssen, für Anleger könnten Obergrenzen pro Einlage wie im Crowdfunding-Bereich eingeführt werden. Blind-Pool-Anlagen, über die zum Teil auch Bürgerwindpark-Beteiligungen vermittelt werden, sollten für Kleinanleger verboten werden. Zur sicheren Altersvorsorge seien solche Anlagen generell ungeeignet.

Reform des europäischen Energiemarktes

Wie steht Ihre Partei zu einer Reform des europäischen Energiemarktes, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien und die Bürgerbeteiligung zu erleichtern? Welche konkreten Schritte halten Sie für notwendig, um die Bürgerenergie im europäischen Kontext zu stärken?

Die CDU/CSU sieht eine Reform des europäischen Energiemarktes als notwendig an, um den sich verändernden Bedingungen gerecht zu werden. Dabei liegt der Fokus auf einer Stärkung des Binnenmarktes und der Anpassung des Strommarktdesigns. Um die europäische Energieunion voranzubringen, soll zudem die grenzüberschreitende Infrastruktur ausgebaut und modernisiert werden.

Im Hinblick auf die Förderung der Bürgerenergie auf EU-Ebene setzt die CDU/CSU in erster Linie auf Bürokratieabbau. Außerdem soll ein Erfahrungsaustausch über Best-Practice-Beispiele zwischen den Mitgliedstaaten dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Bürgerenergieprojekte zu verbessern.

Aus Sicht der SPD liegt der Schlüssel zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen und einer Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten in einem beschleunigten, europaweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dafür bieten die ambitionierten Ausbauziele der EU eine gute Grundlage.

Zentral ist für die SPD, dass der erzeugte Strom durch Investitionen in die Netzinfrastruktur auch zu den Verbrauchern gelangen kann. Daher soll der Netzausbau innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten vorangetrieben werden – mit dem Ziel, aus den bislang weitgehend nationalen Stromnetzen ein integriertes europäisches Netz zu schaffen.

Die Linke fordert einen grundlegenden Umbau des europäischen Energiemarktes, um Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung gezielt zu begünstigen. Dazu gehört einerseits der Abbau bürokratischer Hürden, die Energiegenossenschaften und Bürgerenergieprojekte beim Netzanschluss behindern. Andererseits sollen gezielte finanzielle Anreize und Förderprogramme geschaffen werden, um Investitionen von Genossenschaften in Erneuerbare Energien auf EU-Ebene zu unterstützen.

Flankierend dazu soll die EU-Taxonomie reformiert werden: Atomkraft und Erdgas sollen klar als “unökologisch” eingestuft werden, um Investitionen und Subventionen in diese Bereiche auszuschließen. Die freiwerdenden Mittel könnten dann in den Ausbau Erneuerbarer Energien gelenkt werden.

Umfassende Bürgerbeteiligung fördern

Wie möchten Sie sicherstellen, dass die Bürgerbeteiligung an Erneuerbaren Energien nicht nur auf finanzielle Aspekte reduziert wird, sondern auch Mitbestimmung und lokale Entwicklung beinhaltet? Welche konkreten politischen Instrumente würden Sie einführen, um eine umfassende Bürgerbeteiligung zu fördern?

Die CDU/CSU betont, dass Beteiligungsmodelle und regionale Energieproduktion maßgeblich die Akzeptanz der Energiewende erhöhen. Insbesondere die Teilhabe an Bürgerenergieparks oder der selbstständige Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Balkonkraftwerken tragen dazu bei. Auch die lokale Entwicklung profitiert vielfach von der regionalen Energieerzeugung. Die CDU/CSU möchte Instrumente finden, die diese Entwicklungen noch besser unterstützen als bisher. Konkrete Vorschläge werden jedoch nicht gemacht.

Die SPD verweist darauf, dass diese Frage die nationale Gesetzgebung betrifft und verweist auf ihre Antwort zur ersten Frage. Dort heißt es, dass die SPD mit den EEG-Novellen 2023 und dem Solarpaket die Beteiligung von Bürgern bereits gestärkt hat, z.B. durch die gesetzliche Definition von Bürgerenergiegesellschaften und Vereinfachungen für Balkon-Solaranlagen. Weitere Erleichterungen auf nationaler Ebene sind geplant, um noch mehr Menschen an der Energiewende teilhaben zu lassen.

Die Linke vertritt einen umfassenden Ansatz für eine sozial gerechte, bürgernahe Energieversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dafür soll die Marktmacht der Großkonzerne beendet werden. Ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und EEG müssen gestrichen werden, da sie den notwendigen Strukturwandel behindern. Die Linke unterstützt eine regional ausgerichtete und in der Bevölkerung verankerte Energiewende: Energiegenossenschaften, Bioenergiedörfer, Institutionen, Einrichtungen, Betriebe, Städte und Kommunen sollen ein gesetzliches Recht zum Kauf der Netze erhalten, die sie für ihre Energieerzeugung und -eigenversorgung nutzen. Gleichzeitig werden damit Grundlagen zur Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen geschaffen.

Verbraucherschutz bei Erneuerbaren Energien verbessern

Wie beurteilt Ihre Partei die aktuelle Situation bezüglich des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor irreführenden oder unfairen Geschäftspraktiken im Bereich der Erneuerbaren Energien? Welche legislativen Maßnahmen planen Sie, um den Verbraucherschutz in diesem Sektor zu stärken?

Die CDU/CSU sieht den Anlegerschutz bei Vermögensanlagen durch verschärfte Informationspflichten beim Vertrieb und mehr Kontrollrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits verbessert. Bei Geldanlageprodukten im Bereich der Erneuerbaren Energien sollen klare und verständliche Produktinformationen Greenwashing, also die irreführende Vermarktung als umweltfreundlich, wirkungsvoll verhindern.

Die SPD verweist auf ihre Erfolge bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green-Claims-Richtlinie). Demnach müssen Unternehmen künftig Aussagen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte vorab von unabhängigen Prüfern verifizieren lassen. Zudem wurden klarere Regeln für die Werbung mit Emissionsausgleichen und für Produkte mit toxischen Inhaltsstoffen auf den Weg gebracht. Die Richtlinie soll Verbraucher wirksam vor Greenwashing schützen und den Verbraucherschutz auf europäischer Ebene stärken.

Die Linke sieht grundsätzlich Handlungsbedarf und vertritt den Standpunkt, dass mit Erneuerbarer Energie keine Profite gemacht werden dürften. Sie setzt sich stattdessen für eine gemeinwohlorientierte Energieversorgung ein, die bezahlbare Preise für Verbraucher ermöglicht. Kleinanleger und Energiegenossenschaften müssten besser vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt werden. Insgesamt fordert die Linke eine Stärkung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich.

Fazit: Die unterschiedlichen Schwerpunkte und Herangehensweisen der Parteien

In der Gesamtschau der Antworten auf die zeigen sich unterschiedliche Schwerpunkte und Herangehensweisen der Parteien CDU/CSU, SPD und Die Linke bei der Förderung von Bürgerenergie und Kleinanlegerschutz:

Die CDU/CSU setzt stark auf Bürokratieabbau und Erleichterungen, um Bürgerbeteiligungen an der Energiewende attraktiver zu machen. Einen grundlegenden Reformbedarf bei Unternehmensformen oder dem Energiemarkt sieht sie jedoch nicht. Beim Anlegerschutz liegt der Fokus auf mehr Transparenz durch verschärfte Informationspflichten.

Die SPD hat auf nationaler Ebene bereits konkrete Verbesserungen für Bürgerenergiegesellschaften und -beteiligungen auf den Weg gebracht und plant weitere Erleichterungen. Auf EU-Ebene setzt sie vor allem auf einen entschlossenen und sozial gerechten Ausbau der Erneuerbaren samt Netzintegration. Beim Verbraucherschutz geht es ihr um die Eindämmung von Fehlanreizen und mehr Schutz vor Greenwashing.

Die Linke fordert die weitreichendsten Veränderungen mit einer grundsätzlich stärker gemeinwohlorientierten und demokratisch kontrollierten Energieversorgung. Energiegenossenschaften sollen durch Bürokratieabbau und finanzielle Förderung gestärkt werden. Für einen besseren Schutz von Kleinanlegern und Energiegenossenschaften vor Marktrisiken werden strengere Regeln und eine Reform des EU-Energiemarkts zugunsten Erneuerbarer gefordert.

Insgesamt zeigt sich eine größere Reformbereitschaft und ein stärker gesellschaftspolitischer Ansatz, je weiter links die Parteien stehen, während die CDU/CSU eher auf Deregulierung und Anreize im bestehenden System setzt. Gemeinsam ist allen drei Parteien die grundsätzliche Unterstützung für mehr Bürgerenergie und Kleinanlegerschutz, wenn auch mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Eine Stärkung der europäischen Zusammenarbeit beim Erneuerbaren-Ausbau wird parteiübergreifend befürwortet.

Die Antworten der Parteien im Detail:


Der Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e.V. ist die Interessensvertretung von Anleger*innen im Windenergiebereich und Investments in erneuerbare Energien. Sie haben Fragen oder Interesse an unserer Arbeit oder einer Mitgliedschaft? Informieren Sie sich unter anleger-wind-energie.de/Mitgliedschaft über unsere Vereinsvision von hundert Prozent fairen, transparenten und demokratischen Verhältnissen bei Anlagen in erneuerbare Energien.

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