Bundesregierung in der Pflicht: Energy Sharing-Gesetz längst überfällig

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Bundesregierung in der Pflicht: Energy Sharing-Gesetz längst überfällig

Die Bundesregierung lässt die Umsetzung des Energy Sharings seit Jahren auf sich warten. Es wird Zeit, konkrete Vorschläge auf den Tisch zu legen und die Bürger aktiv an der Energiewende zu beteiligen.

Bereits seit 2021 fordert die Europäische Union die Einführung von Möglichkeiten zum Energy Sharing in ihren Mitgliedsstaaten. Obwohl die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt hat, lässt dieser bislang auf sich warten. Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung trotz des langen zeitlichen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 bislang keinen belastbaren Rechtsrahmen für das Energy Sharing vorgelegt hat. Zwar gibt es mit dem PV-Paket nun die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform erleichtert die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften. Ein umfassendes Energy Sharing lässt jedoch weiterhin auf sich warten.

Konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und weiteren Partnern bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharings vorgelegt. “Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit Längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift”, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Damit würde nicht nur die demokratische Teilhabe an der Energiewende gestärkt, sondern auch die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien erhöht.

Das Konzept des Energy Sharings sieht vor, dass sich regionale Stromverbraucher wie Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien betreiben. Die Gesellschaften können sich dann aus ihrem erzeugten Strom selbst versorgen. Um dies wirtschaftlich zu gestalten, ist es notwendig, die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu sichern. Zudem sollten die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten durch eine Energy Sharing-Prämie gedeckt werden, die je direkt verbrauchter Kilowattstunde an die Bürgerenergiegesellschaften gezahlt wird.

Vorbilder in anderen EU-Ländern

Entsprechende Modelle gibt es bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in Österreich mit seinen Energiegemeinschaften. Diese sind auch schon von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden. Energy Sharing führt zu einer finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, während sie gleichzeitig aktiv an der Energiewende teilnehmen. Sie werden damit von bloßen Anwohnern von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu aktiven Teilhabern.

Darüber hinaus schafft Energy Sharing Anreize für einen dezentralen Verbrauch von Erneuerbaren Energien und steigert somit die Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung. Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung liegen auf dem Tisch. Es wird höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer guten Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land an der Energiewende werden kann.


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