Blockade bei Umsetzung von Bürgerenergie-Richtlinien: EU-Beschwerde gegen Bundesregierung

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Blockade bei Umsetzung von Bürgerenergie-Richtlinien: EU-Beschwerde gegen Bundesregierung

Deutschland wird für mangelnde Unterstützung der Bürgerenergie gerügt. Eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Sie fordern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung.

Ein Bündnis aus dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weiteren Verbänden und Unternehmen hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Deutschland eingereicht, wie energiezukunft.eu berichtet. Der Grund: Die Bundesregierung blockiere die Umsetzung der für die Bürgerenergie wichtigen Artikel 21 und 22 der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht ist Ende Juni abgelaufen, ohne dass die Regierung tätig geworden ist. Die Allianz fordert nun ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Mangelnde Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bürgerenergie

Die RED II ist bereits seit Ende 2018 in Kraft und sieht unter anderem eine Erleichterung der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugter Ökoenergie vor. Auch Mieter ohne Eigenheim sollen Zugang zu günstigem Ökostrom erhalten. Doch in Deutschland fehlt dafür bisher der rechtliche Rahmen. Überschüssiger Solarstrom darf nicht an Nachbarn verkauft werden, sondern muss ins Netz eingespeist werden. Das macht größere PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oft unwirtschaftlich. Kapazitäten bleiben ungenutzt und die gemeinschaftliche Selbstversorgung wird erschwert.

Die Allianz rund um den BUND, sieht in den Artikeln 21 und 22 der RED II genau die Impulse, die dem deutschen Energiemarkt noch fehlen. Statt Anreize zu setzen, würden aktuelle Regelungen die Bürgerenergie jedoch unattraktiv machen. Durch die unterbliebene Umsetzung von Artikel 21 Absatz 4 werde verhindert, dass die kollektive Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien der individuellen gleichgestellt ist. Der Gesetzgeber habe es zudem versäumt, sogenannte Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften nach Artikel 22 zu etablieren und ihnen das Recht auf Energy Sharing zuzugestehen.

Rechtsgutachten bestätigt Umsetzungsdefizite

Im Auftrag der Allianz untersuchte Rechtsanwalt Philipp Boos, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. Entgegen der Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums belegt sein Gutachten, dass die gemeinsame Eigenversorgung bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle genießt. Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindere, dass gemeinsam handelnde Eigenversorger eine Anlage auch gemeinsam betreiben können.

Eine zusätzlich in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) bestätigte die Umsetzungsdefizite ebenfalls. Die Wissenschaftler formulierten Lösungsvorschläge, wie bei richtlinienkonformer Umsetzung die Akzeptanz und der Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden könnten. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten. Nach Auffassung der klangenden Allianz hat die Bundesregierung eine große Chance verpasst. Energy Sharing könne einen entscheidenden Beitrag zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer leisten, indem es die Partizipation ermögliche und die Akzeptanz steigere.


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