Ende der Grauzonen: Rückbau von Windenergieanlagen ab 2026 klar geregelt

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Ende der Grauzonen: Rückbau von Windenergieanlagen ab 2026 klar geregelt

Der Rückbau von Windenergieanlagen erhält erstmals verbindliche Standards. Eine neue DIN-Norm schafft ab 2026 klare Regeln für Verantwortlichkeiten und Recycling. Das bedeutet mehr Sicherheit für Anleger, Betreiber und Kommunen.

Der Rückbau von Windenergieanlagen galt lange als rechtliche Grauzone. Unterschiedliche Vorgehensweisen und unklare Zuständigkeiten erschwerten die Planung. Das ändert sich nun grundlegend. Die neue DIN-Norm 4866 definiert erstmals verbindliche Vorgaben für den gesamten Rückbauprozess. Nach rund drei Jahren Entwicklungsarbeit legte ein Fachausschuss im September 2025 den Entwurf vor. Die finale Veröffentlichung erwartet die Branche für die zweite Jahreshälfte 2026, wie erneuerbareenergien.de berichtet.

Von der freiwilligen Richtlinie zum verbindlichen Standard

Bisher existierte lediglich die Vorläufernorm DIN Spec 4866 aus dem Jahr 2020. Diese diente als freiwilliger Branchenstandard. Unternehmen konnten sich daran orientieren, mussten es aber nicht. Die neue Norm ersetzt diese unverbindliche Vorgabe vollständig.

An der Entwicklung arbeiteten Experten aus verschiedenen Bereichen mit. Vertreter aus Forschung, Praxis und Verbänden brachten ihr Wissen ein. Auch die Berufsgenossenschaft beteiligte sich. Die Industrievereinigung für Repowering, Demontage und Recycling von Windenergieanlagen initiierte den gesamten Prozess.

Klare Zuständigkeiten entlang der gesamten Prozesskette

Die zentrale Neuerung betrifft die Verantwortlichkeiten. Die bisherige DIN Spec regelte diese nur knapp. Die neue Norm beschreibt dagegen ausführlich, wer zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben übernimmt.

Der Bauherr trägt Verantwortung für Planung und Entsorgung. Er muss ein Rückbaukonzept erstellen und behördliche Genehmigungen einholen. Die Ausschreibung der Arbeiten fällt ebenfalls in seinen Bereich. Nach der Vergabe übernimmt das beauftragte Unternehmen die Ausführungsplanung. Diese klare Struktur verhindert Zuständigkeitslücken.

Mehr Klarheit für Anleger bei Repowering-Projekten

Für Anleger von Repowering-Projekten bietet die neue Norm mehr Klarheit. Die verbindlichen Regelungen schaffen Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen. Kalkulationen für Rückbaukosten basieren künftig auf einheitlichen Standards.

Die präzise Zuordnung von Verantwortlichkeiten verstärkt daher auch Kontrollmöglichkeiten. Anelger wissen zukünftig genau, welche Pflichten bei welchem Projektbeteiligten liegen.

Kreislaufwirtschaft als Leitprinzip

Die Norm geht über reine Abbruchregelungen hinaus. Sie verankert die Kreislaufwirtschaft als zentrales Prinzip. Während des gesamten Prozesses prüfen die Beteiligten, ob Anlagen oder Komponenten wiederverwendet werden können.

Besonders bei Verbundwerkstoffen aus Rotorblättern steht die Branche noch am Anfang. Stahl und Kupfer lassen sich bereits gut recyceln. Für andere Materialien müssen funktionierende Sekundärmärkte erst entstehen. Die neue Norm fördert eine bessere Dokumentation der Materialströme. Das erleichtert künftiges Recycling erheblich.


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