Windenergie in Nordrhein-Westfalen: 1000-Meter-Abstandsregelung durch die Hintertür

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Windenergie in Nordrhein-Westfalen: 1000-Meter-Abstandsregelung durch die Hintertür

Berlin, 26.09.2023 – Die Debatte um die 1000-Meter-Abstandsregelung für Windräder in Nordrhein-Westfalen ist erneut entfacht. Die Landesregierung hat die Flächenziele für den Windenergieausbau den Regionen überlassen, was dazu geführt hat, dass in einigen Teilen des Bundeslandes ein eigentlich abgeschafftes Konzept ein überraschendes Comeback erlebt.

Die Frage, wie nah ein neues Windrad an Wohnsiedlungen errichtet werden darf, steht erneut im Mittelpunkt. Die pauschale 1000-Meter-Abstandsregelung wurde zwar von der schwarz-grünen Landesregierung aufgehoben, doch viele Regionen setzen diese vor Ort wieder in Kraft. Insgesamt sollen 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen, und die Landesregierung hat das ehrgeizige Ziel, diese Marke noch vor den Vorgaben aus Berlin zu erreichen.

Wie die Rheinische Post berichtet, werden in den sechs Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold, Köln, Düsseldorf und dem Planungsverband Ruhrgebiet derzeit Regionalpläne ausgearbeitet. Dabei zeigen sich erste Konzepte und auch Probleme. In Arnsberg ist beispielsweise festgelegt, dass Windräder mindestens 440 Meter von touristisch wichtigen Seen, Rad- und Wanderwegen, 300 Meter von Vogelschutzgebieten und 1000 Meter von Wohngebieten entfernt sein müssen. Das Münsterland plant die Ausweisung von rund 12.700 Hektar Fläche für Windkraftanlagen, doch der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) kritisiert, dass einige dieser Gebiete gänzlich ungeeignet für den Windradbau sind.

Verschärfte Regelungen und Probleme

Die Fälle des Münsterlandes und Arnsbergs haben zu einer hitzigen Debatte im Landtag geführt. Die SPD-Fraktionsvize Alexander Vogt bezeichnete das Gesetz als mangelhaft und als Hindernis für den Windkraftausbau. Die CDU hingegen verteidigte das Vorgehen der Regionen und betonte die Bedeutung regionaler Entscheidungen. Die FDP argumentierte, dass die pauschale Abstandsregelung den Ausbau erst gefördert habe und nun in modifizierter Form wieder aufgetaucht sei.

Die Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems wies darauf hin, dass auch ohne die 1000-Meter-Regelung strenge Regeln gelten, die zu erheblichen Abständen zwischen Windrädern und Wohngebieten führen. Die AfD hingegen warf der SPD vor, Windkraftanlagen zu nah an Wohngebieten errichten zu wollen.

Naturschutz und Windkraftbranche im Konflikt

Die Windkraftbranche sieht die Entwicklungen skeptisch. Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien, warnte davor, ungeeignete Flächen auszuweisen, um lediglich die numerischen Vorgaben der Landesregierung zu erfüllen. Er forderte eine umfassende Planung, die geeignete Flächen für moderne Windkraftanlagen vorsieht, um bürokratische Nachbesserungen zu vermeiden.

Naturschützer hingegen argumentieren, dass bei der Regionalplanung unterschiedliche Interessen im Blick behalten werden müssen und nicht allein die Interessen der Windkraftbetreiber berücksichtigt werden sollten. Die Debatte um die 1000-Meter-Abstandsregelung für Windräder in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass der Windenergieausbau weiterhin ein umstrittenes Thema ist und sowohl politische als auch ökologische Interessen berücksichtigt werden müssen, um eine nachhaltige Lösung zu finden.

Die aktuellen Herausforderungen im Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen können nur durch verstärkte Bürgerenergie und eine umfassende Bürgerbeteiligung angegangen werden. Es bedarf einer ausgewogenen Lösung, bei der die Interessen der Bevölkerung, des Naturschutzes und der Windkraftbranche gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Debatte um die Abstandsregelungen wird weiterhin intensiv geführt werden, doch letztendlich wird die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort entscheidend sein, um tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energien als auch den Schutz von Natur und einen entsprechenden Abstand von Wohngebieten gewährleisten.


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